Zulassung ED 2

Wie E3,E4,E5,E6 usw.
Antworten
Anso
Beiträge: 15
Registriert: So 29. Jan 2012, 19:03
Wohnort: Lkr. Ludwigsburg

Zulassung ED 2

Beitrag von Anso »

Hallo Holderfreunde,
zu meinem ED 2 Bj. 57 gibt es keine Papiere. Die Maschine läuft 13,5 km. Braucht man dazu (mit Schneeräumschild oder mit Anhänger) eine Straßenzulassung? Falls ja, wie bekommt man die? Welche Anforderungen werden an Anhänger und Beleuchtung (ist keine vorhanden) etc gestellt?
Viele Grüße
Anso
Holderist
Beiträge: 101
Registriert: Mi 7. Jan 2009, 19:09

Re: Zulassung ED 2

Beitrag von Holderist »

Hallo!
Um genau die Fragen gut zu beantworten muss ich erstmal zurückfragen:
Bist Du gewerblicher Landwirt? Wenn ja wäre das lof-Betrieb mit dem Holder. Wenn nein käme eigentlich nur eine Anmeldung in Frage.

Möchtest Du hinter dem Holder herlaufen? Da käme dann sinngemäss "an Holmen geführte Einacher bla bla bla..." zulassungsfrei.

Mit Holder und Anhänger: Lof Betrieb siehe oben, wenn nein: Zulassung.
Für alle Fälle braucht man aber eine Betriebserlaubnis. Die stellt der TÜV aus. Die Daten hat der TÜV ebenfalls.

Soweit in aller Kürze. Es gibt bestimmt noch Rückfragen.

Gruß Reiner
Benutzeravatar
Lüneburger
Beiträge: 74
Registriert: So 7. Feb 2010, 20:33
Wohnort: Lüneburg

Re: Zulassung ED 2

Beitrag von Lüneburger »

Habt ihr eigentlich schon mal einen Holder Einachser gesehen der Zugelassen ist ? ;)
Anso
Beiträge: 15
Registriert: So 29. Jan 2012, 19:03
Wohnort: Lkr. Ludwigsburg

Re: Zulassung ED 2

Beitrag von Anso »

Hallo Reiner,
ich bin sozusagen Landwirt.
Was bedeutet Lof?
Viele Grüße
Anso
Pascal89
Beiträge: 75
Registriert: So 9. Jan 2011, 20:17
Wohnort: Nienburg/W

Re: Zulassung ED 2

Beitrag von Pascal89 »

Land oder Forstwirtschaftliche zwecke....
Holder ED10 ,Bj:1951 Holdermotor
Holder B10/B ,Bj:1953 Sachs Diesel
Holder B10/D ,Bj:1954 Sachs Diesel
Holder E11 , Bj:1967 Sachs Diesel
Güldner G30s , Bj: 1963
Fendt F225 GT
Hanomag Granit 500 rund
Benutzeravatar
Jens_D
Beiträge: 609
Registriert: Fr 30. Mai 2008, 10:38
Wohnort: RheinSiegKreis
Kontaktdaten:

Re: Zulassung ED 2

Beitrag von Jens_D »

Lüneburger hat geschrieben:Habt ihr eigentlich schon mal einen Holder Einachser gesehen der Zugelassen ist ? ;)
Leider ja..
Mindestens 2

Jens
Holderist
Beiträge: 101
Registriert: Mi 7. Jan 2009, 19:09

Re: Zulassung ED 2

Beitrag von Holderist »

Meiner hat auch ein schwarzes Blech dran...es geht leider nicht anders beim Privatmann auch wenn da die Meinungen verschieden sind.

Gruß Reiner
RaBo
Beiträge: 246
Registriert: Di 26. Jul 2011, 12:48
Wohnort: Frankische Rhoen

Re: Zulassung ED 2

Beitrag von RaBo »

Anso hat geschrieben:Hallo Reiner,
ich bin sozusagen Landwirt.
Was bedeutet Lof?
Viele Grüße
Anso
Wenn Du Dein Fahrzeug fuer LOF benutzt, dann brauchst Du - da gehen die Meinungen auseinander - keine Zulassung. Solltest das Fahrzeug aber auf alle Fälle versichern.
Sobald Du Dich auf öffentlichen Wegen bewegst, muss eine Lichtanlage dran.

Gruesse
Ralf
Holderist
Beiträge: 101
Registriert: Mi 7. Jan 2009, 19:09

Re: Zulassung ED 2

Beitrag von Holderist »

Hallo!
Also lof ist nur gegeben wenn man einen angemeldeten landwirtschaftlichen Betrieb hat mit Steuernummer und so. Auch wenn man nur landwirtschaftliche Produkte fährt ohne diese Voraussetzungen ist das kein lof (mehr) Also überleg Dir genau was Du vorhast.

Zum Licht ist bisher wenig zusammengekommen.
Also am Anhänger 2 Scheinwerfer oder am Holder ist Pflicht. Blinker und Hupe sollte er haben und den Strom, ja wo kommt der her?
Ich habe mir eine dicke Autobatterie verbaut mangels Lichtmaschine und beziehe davon meinen Strom. Ist so zulässig. Da ich eh nicht im Dunkeln fahre reicht es die Batterie gelegentlich aufzuladen.

Gruß Reiner
Mike-1987
Beiträge: 20
Registriert: So 31. Jan 2010, 16:56

Re: Zulassung ED 2

Beitrag von Mike-1987 »

hallo
ich selbst habe auch einen zugelassenen ed2 mit hänger es gilt nur in zusammenhang mit anhänger also wenn der anhänger direkt am holder hängt, ich habe grad frisch tüv machen lassen die werden immer verrückter ich habe zb am holder selbst die orginalen scheinwerfer und am anhänger nach vorne weißlicht mit blinker und nach hinten halt rotlicht mit blinker ganzwichtig nicht zu vergessen ist eine warnblinkanlage und die kennzeichenbeleuchtung also so will es der tüv bei uns hoffe dir damit was geholfen zu haben gruß Mike
Antworten