Zulassung ED 2
Zulassung ED 2
Hallo Holderfreunde,
zu meinem ED 2 Bj. 57 gibt es keine Papiere. Die Maschine läuft 13,5 km. Braucht man dazu (mit Schneeräumschild oder mit Anhänger) eine Straßenzulassung? Falls ja, wie bekommt man die? Welche Anforderungen werden an Anhänger und Beleuchtung (ist keine vorhanden) etc gestellt?
Viele Grüße
Anso
zu meinem ED 2 Bj. 57 gibt es keine Papiere. Die Maschine läuft 13,5 km. Braucht man dazu (mit Schneeräumschild oder mit Anhänger) eine Straßenzulassung? Falls ja, wie bekommt man die? Welche Anforderungen werden an Anhänger und Beleuchtung (ist keine vorhanden) etc gestellt?
Viele Grüße
Anso
Re: Zulassung ED 2
Hallo!
Um genau die Fragen gut zu beantworten muss ich erstmal zurückfragen:
Bist Du gewerblicher Landwirt? Wenn ja wäre das lof-Betrieb mit dem Holder. Wenn nein käme eigentlich nur eine Anmeldung in Frage.
Möchtest Du hinter dem Holder herlaufen? Da käme dann sinngemäss "an Holmen geführte Einacher bla bla bla..." zulassungsfrei.
Mit Holder und Anhänger: Lof Betrieb siehe oben, wenn nein: Zulassung.
Für alle Fälle braucht man aber eine Betriebserlaubnis. Die stellt der TÜV aus. Die Daten hat der TÜV ebenfalls.
Soweit in aller Kürze. Es gibt bestimmt noch Rückfragen.
Gruß Reiner
Um genau die Fragen gut zu beantworten muss ich erstmal zurückfragen:
Bist Du gewerblicher Landwirt? Wenn ja wäre das lof-Betrieb mit dem Holder. Wenn nein käme eigentlich nur eine Anmeldung in Frage.
Möchtest Du hinter dem Holder herlaufen? Da käme dann sinngemäss "an Holmen geführte Einacher bla bla bla..." zulassungsfrei.
Mit Holder und Anhänger: Lof Betrieb siehe oben, wenn nein: Zulassung.
Für alle Fälle braucht man aber eine Betriebserlaubnis. Die stellt der TÜV aus. Die Daten hat der TÜV ebenfalls.
Soweit in aller Kürze. Es gibt bestimmt noch Rückfragen.
Gruß Reiner
- Lüneburger
- Beiträge: 74
- Registriert: So 7. Feb 2010, 20:33
- Wohnort: Lüneburg
Re: Zulassung ED 2
Habt ihr eigentlich schon mal einen Holder Einachser gesehen der Zugelassen ist ?
Re: Zulassung ED 2
Hallo Reiner,
ich bin sozusagen Landwirt.
Was bedeutet Lof?
Viele Grüße
Anso
ich bin sozusagen Landwirt.
Was bedeutet Lof?
Viele Grüße
Anso
Re: Zulassung ED 2
Land oder Forstwirtschaftliche zwecke....
Holder ED10 ,Bj:1951 Holdermotor
Holder B10/B ,Bj:1953 Sachs Diesel
Holder B10/D ,Bj:1954 Sachs Diesel
Holder E11 , Bj:1967 Sachs Diesel
Güldner G30s , Bj: 1963
Fendt F225 GT
Hanomag Granit 500 rund
Holder B10/B ,Bj:1953 Sachs Diesel
Holder B10/D ,Bj:1954 Sachs Diesel
Holder E11 , Bj:1967 Sachs Diesel
Güldner G30s , Bj: 1963
Fendt F225 GT
Hanomag Granit 500 rund
Re: Zulassung ED 2
Leider ja..Lüneburger hat geschrieben:Habt ihr eigentlich schon mal einen Holder Einachser gesehen der Zugelassen ist ?
Mindestens 2
Jens
Re: Zulassung ED 2
Meiner hat auch ein schwarzes Blech dran...es geht leider nicht anders beim Privatmann auch wenn da die Meinungen verschieden sind.
Gruß Reiner
Gruß Reiner
Re: Zulassung ED 2
Wenn Du Dein Fahrzeug fuer LOF benutzt, dann brauchst Du - da gehen die Meinungen auseinander - keine Zulassung. Solltest das Fahrzeug aber auf alle Fälle versichern.Anso hat geschrieben:Hallo Reiner,
ich bin sozusagen Landwirt.
Was bedeutet Lof?
Viele Grüße
Anso
Sobald Du Dich auf öffentlichen Wegen bewegst, muss eine Lichtanlage dran.
Gruesse
Ralf
Re: Zulassung ED 2
Hallo!
Also lof ist nur gegeben wenn man einen angemeldeten landwirtschaftlichen Betrieb hat mit Steuernummer und so. Auch wenn man nur landwirtschaftliche Produkte fährt ohne diese Voraussetzungen ist das kein lof (mehr) Also überleg Dir genau was Du vorhast.
Zum Licht ist bisher wenig zusammengekommen.
Also am Anhänger 2 Scheinwerfer oder am Holder ist Pflicht. Blinker und Hupe sollte er haben und den Strom, ja wo kommt der her?
Ich habe mir eine dicke Autobatterie verbaut mangels Lichtmaschine und beziehe davon meinen Strom. Ist so zulässig. Da ich eh nicht im Dunkeln fahre reicht es die Batterie gelegentlich aufzuladen.
Gruß Reiner
Also lof ist nur gegeben wenn man einen angemeldeten landwirtschaftlichen Betrieb hat mit Steuernummer und so. Auch wenn man nur landwirtschaftliche Produkte fährt ohne diese Voraussetzungen ist das kein lof (mehr) Also überleg Dir genau was Du vorhast.
Zum Licht ist bisher wenig zusammengekommen.
Also am Anhänger 2 Scheinwerfer oder am Holder ist Pflicht. Blinker und Hupe sollte er haben und den Strom, ja wo kommt der her?
Ich habe mir eine dicke Autobatterie verbaut mangels Lichtmaschine und beziehe davon meinen Strom. Ist so zulässig. Da ich eh nicht im Dunkeln fahre reicht es die Batterie gelegentlich aufzuladen.
Gruß Reiner
Re: Zulassung ED 2
hallo
ich selbst habe auch einen zugelassenen ed2 mit hänger es gilt nur in zusammenhang mit anhänger also wenn der anhänger direkt am holder hängt, ich habe grad frisch tüv machen lassen die werden immer verrückter ich habe zb am holder selbst die orginalen scheinwerfer und am anhänger nach vorne weißlicht mit blinker und nach hinten halt rotlicht mit blinker ganzwichtig nicht zu vergessen ist eine warnblinkanlage und die kennzeichenbeleuchtung also so will es der tüv bei uns hoffe dir damit was geholfen zu haben gruß Mike
ich selbst habe auch einen zugelassenen ed2 mit hänger es gilt nur in zusammenhang mit anhänger also wenn der anhänger direkt am holder hängt, ich habe grad frisch tüv machen lassen die werden immer verrückter ich habe zb am holder selbst die orginalen scheinwerfer und am anhänger nach vorne weißlicht mit blinker und nach hinten halt rotlicht mit blinker ganzwichtig nicht zu vergessen ist eine warnblinkanlage und die kennzeichenbeleuchtung also so will es der tüv bei uns hoffe dir damit was geholfen zu haben gruß Mike