Holder-Forum • Was ist der Holder?
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Verfasst: Fr 1. Mai 2009, 21:30
von Holderist
Hallo!

Da mein E 11 nun soweit ist das ich damit auf die Strasse kann tauchen da einige Probleme auf.
Ich möchte ja nicht ohne Versicherungsschutz fahren....

Nun wird hier oft behauptet, der Holder ist über die private Haftplicht mitversichert.

Meine PH aber behauptet, der Holder ist keine selbstfahrende Arbeitmaschine. Und nur diese ist in der PH eingeschlossen.
Er wäre trotz Zulassungsfreiheit bei lof- Betrieb wie ein KFZ zu behandeln usw.

Auf jeden Fall habe ich auf diesem Weg nichts erreichen können.

Also, wer kann mir was dazu schreiben?

Gruß Reiner

Verfasst: Fr 1. Mai 2009, 22:35
von galaschau
Hallo Holderist,
ich habe meine E12 bei meiner Versicherung über die Privathaftpflicht mitversichert.....
die brauchten nur eine Kopie der Betriebserlaubnis und nach kurzer Zeit war alles geregelt....
...das sollte für eine gescheite Versicherung kein Problem sein....

Gruß, galaschau

Verfasst: Fr 1. Mai 2009, 22:38
von ED Thomas
Hallo Reiner

wenn du landwirtschaft hast, dann ist es kein Problem. dann ist die maschine zulassungsfrei und über die betriebshaftplicht mitversichert. sollte der mann von der versicherung auch wissen.

wenn du keine landwirtschaft hast mußt du die maschine zulassen mit allen drum und dran( beleuchtung, bremsen, nummerschild vorn und hinten, eigene haftpflicht für die maschine und steuern.....)
mal an der zulassungsstelle nachfragen. nimm die abe mal mit. da steht alles drinn

Verfasst: Sa 2. Mai 2009, 21:03
von Holderist
Danke für die bisherigen Antworten.
Wie ist das eigentlich mit der Besitzstandswahrung für die Holder?

In meiner Anleitung steht auf Seite 27 sinngemäß Folgendes:

Zulassungsfrei samt Anhänger bei Verwendung für lof-Zwecke.

Lof-Zwecke, und da liegt der Unterschied, sollen es auch dem Privatmann ermöglichen seine Sachen damit zu fahren. Z.B. Gartenabfälle usw.
Und genau das möchte ich damit machen.

Gruß Reiner

Verfasst: Sa 2. Mai 2009, 21:45
von Ronny-99
Lof gilt meines Wissens nur mit Gewerbe.

Verfasst: Sa 2. Mai 2009, 23:53
von galaschau
Hallo Holderist,
eine Ausnahme ist die sogenannte Brauchtumspflege....
das heißt wenn Du zu Treffen Ausstellungen etc. fahren würdest....
ich fahre mit meiner Holder + Anhänger viel durchs Dorf und die Gegend...
bin bislang noch nie angehalten worden......
Brauchtumspflege ist ja auch ein ...leicht dehnbarer Begriff.....

gruß, galaschau

Verfasst: So 3. Mai 2009, 20:08
von angie
Hallo Reiner,
halte dich an die Tips von Ed Thomas. Es gibt immer wieder Diskussionen aber nur eine Antwort! Gehe zur Zulassungsstelle und frage genau nach. Am besten Bilder mitnehmen, wenn du eine BE hast, auch mitnehmen.
Ich habe alles so gemacht und habe nun meinen E12 mit Anhänger zugelassen!

Gruß angie

ED2
E12

Verfasst: Di 5. Mai 2009, 21:31
von biggi
LOF Nutzung ist per Gesetz u.a. in der FEV geregelt.

Gartenabfälle eines "Privatmannes" ist keine LOF Nutzung.

Bestandsschutz gibt es nicht. Ist eher Kulanzleistung der jeweiligen Zulassungsstele im jeweiligen Bundesland. Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Mit Verkauf des Schleppers geht die Besitzstandswahrung verloren und keinesfalls an den neuen Eigentümer über.

Wenn Du in einer ländlichen Gegend lebst, wo Einachser mit Hänger noch zum täglichen erscheinungsbild gehören , ... Glück gehabt. (Schützt aber nicht vor den Folgen, wenn es mal zu einem Unfall kommt oder ein neuer Sheriff alles genau nach Vorschrift handhabt..)

Ansonsten, genau schauen, was gewünscht wird... und entsprechend Handeln.

Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 10:44
von Holderist
Danke für die bisherigen Antworten.
Habe morgen einen Termin beim TÜV. Der soll mir mal sagen was man da machen kann.

Eine Anfrage ans Finanzamt ist unterwegs, abwarten was da kommt und dann schauen wir weiter.

Gruß Reiner

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 23:24
von Holderist
So, der TÜV-Mann sagte mir heute, das kriegen wir hin als ich ihm ein paar Bilder von dem Teil gezeigt habe.

Etwas Probleme könnte es mit dem Anhänger geben. Ich möchte gerne das Ganze als eine Einheit haben. Also E 11 + Anhänger mit einer Nummer.

@angie Wie ist das bei dir geregelt? Schreibst du mir noch einmal? Oder würdest du mir sogar das Gutachten zukommen lassen als Muster für meinen TÜVler?

Übrigens, eine ABE oder BE habe ich nicht. Wird dann mit dem TÜV erledigt wenn es soweit ist.

Gruß Reiner

Verfasst: So 10. Mai 2009, 10:29
von wufki

Verfasst: So 26. Jul 2009, 19:36
von Holderist
So, mal was Neues!

War mit dem Teil beim TÜV bzw. der TÜV bei mir.
Also, Holder und Anhänger zusammen als eine Einheit geht nicht. Habe dann eine Vollabnahme machen lassen ( für 120 € ) und der Anhänger, ja, dass ist so eine Grauzone weil Anhänger die vor 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind keine Betriebserlaubnis brauchen (sollten).

Dann angemeldet, ein Nummernschild in Schwarz bitte, vorne dran gemacht und nun der nächste Schock:

Die Versicherung verlangt für das Teil satte 70 Euro bei SF 2 (55%) Die Steuer steht noch aus.

Habe für einen Gueldner mit 25 PS vor 4 Jahren 52 Euro bezahlt.

So, nun mal sehen. Auf jeden Fall ist mir das zu teuer für ein paar Mal im Jahr Gartenabfälle fahren. Entweder ich finde eine günstigere Versicherung oder alles kommt weg oder 6 Km/H oder irgendwas.

Gruß Reiner

Verfasst: So 26. Jul 2009, 19:40
von Holderist
@angie

Schreibst Du mir bitte mal wie das bei Dir mit dem Anhänger gegangen ist?
Ich danke.

Gruß Reiner

Verfasst: Di 11. Aug 2009, 23:44
von Holderist
@UliB12 Gewerbe-grüne Nummer-gewerblich nutzen:

Das überlege dir genau und frage es nach. Könnte böse enden. Steuer usw.


Gruß Reiner

Verfasst: So 16. Aug 2009, 09:31
von Dominik Holder B12c
Hallo zusammen,

also für mein Verständnis stellt sich die Lage mit der Zulassen folgend dar:
In der Zulassungsordnung, wufki hat oben schon auf den Link verwiesen, sind "§3 (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind unter Punkt 1.b einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

Es halt also überhaupt nicht damit zu tun ob man "Gewerbe" hat oder nicht. Die Verordnung spricht von ZWECK - d.h. hat man eine Grundfläche die Land- und/oder Forstwirtschaftlich genutzt wird, kann der Einachser zulassungsfrei auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
NICHT dazu gehören der Garten ums Haus, Schrebergärten wenn diese in einer Schrebergartenanlage liegen usw... jedenfalls nach meinem Verständnis.
Also eine Wiese, eine Obstbaumwiese, ein kleiner Acker oder auch ein kleiner Wald sollte vorhanden sein. (Auch hier ist es nicht der Besitzer sondern der Bewirtschafter - also wenn z.B. die Oma oder Tante eine "LoF Fläche besitzt, Ihr euch aber darum kümmert seit Ihr auch zulassungsbefreit, hier ist ja nicht vom Besitz sondern vom Zweck die Rede)

Wo verhält es sich genau so? - Bei der Zulassung von Schelppern mit mehr als einer Achse - Um ein grünes Amtliches Kennzeichen zu bekommen also von der Steuer befreit zu werden muss im Antrag auf Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer eine Flurstücknummer angegeben werden. Da verhält es sich genau so.

WICHTIG: Anders verhält es sich, wenn man z.B. GaLaBau oder ähnliches schon angemeldet hat geht das leider nicht mehr so einfach. Da stell ich mir schwierig vor was nun eine "Privatgrünpflege" und was nun Gewerblich ist. Dann klopft nämlich die Steuer an die Türe - die Amtmänner langen auch richtig zu bei den Strafen, dabei handelt es sich ja ganz klar um eine Steuerhinterziehung bzw. sogar vorsätzlichen Steuerbetrug. Also vorsich UliB12 ;)

D.h. wenn man nun auf seine "Obstplantage" fährt, oder Schnittgut von der Obstplantage zum Sammelplatz fährt ist die Maschine zulassungsfrei. Klar ist auch dehnbar wann man von "zuhause" hinfährt. Einen erkennbaren Zweck gibt es meisten, z.B. Tankstelle usw...
Wenn also BE vorleigt, ein Grundstück vorliegt und sich der von der Versicherung sich quer stellt - dem mal nahelegen er soll sich bei seiner Zentrale genauer erkundigen, wenn die sich dann auch nicht auskennen am Besten den Anbeiter wechseln, dann ist ohnehin nicht weit her.

Gruß
Dominik

Verfasst: So 16. Aug 2009, 13:33
von Holderist
@Dominik

Auf die lof Zwecke habe ich auch gepocht. Was anderes mache ich mit dem Holder nicht als Gartenabfälle fahren usw. Der Zweck soll aber bei einem Privatmann nicht ( mehr ) gegeben sein.

Und wenn, dann kommt immer noch der Anhänger dahinter ins Spiel. Der macht den Holder dann zum Kraftfahrzeug und schon gelten wieder andere Verhältnisse.

Es ist eine ganz verwirrte Geschichte. 10 Fragen, 10 Antworten. Verschiedene natürlich.

Auf jeden Fall habe ich in Erfahrung bringen können das eben diese lof-Zwecke für den Privatmann nicht mehr gelten. Die Zulassungsfreiheit für den Holder würde nur gelten, wenn er an den Holmen geführt wird, also als Fussgänger. Das kommt dem 6 Km/H nahe.

Nun, meiner ist jetzt angemeldet mit schwarzer Nummer, kostet bei derzeit SF2 70€ Versicherung und ausgehend von 800 Kg zulässiges Ges.Gew. 45€ Steuer.

Der Anhänger ist bei mir noch Grauzone. Kein Kennzeichen, nur 20 Km/H Schild, Betreiber usw. Berufe mich auf § ??? wonach Anhänger, die vor 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, keine Betriebserlaubnis brauchen.

Und Pssstttt, das gilt auch nur für lof-Zwecke. Habe ich aber nicht gewusst, ehrlich Herr Wachtmeister!!


Gruß Reiner

Verfasst: So 16. Aug 2009, 14:00
von Gerd Schäfer
Hallo Leute,

wollte nur mal kurz schildern, wie es mir letztes Jahr ergangen ist, als ich den A55 im Frühjahr bekam.

Die Zulassungstelle sagt mir, ich könnte das mit dem grünen Kennzeichen vergessen. Also schwarzes Kennzeichen. Ende 2007 hatte ich noch eine Wiese hinter unserem Haus dazu gekauft (ca. 700 m2) und in 2005 die daneben (ca. 1800 m2). Für die in 2007 gekaufte Wiese bekam ich dann von unserem örtlichen Finanzamt in Bitburg einen Einheitswert-Bescheid über Euro 1,24 auf dem Stand "Land- u. Forstwirtschaftlich genutzte Fläche". Ich also beim Finanzamt in Daun (zuständig für die Kfz Steuer) angerufen, dass es ja nicht sein könnte, dass das Finanzamt Bitburg von einer LoF genutzten Fläche ausgeht, sie mir aber kein grünes Kennzeichen genehmigen würden.

Der Mann vom Finanzamt Daun war auch einer von der vernünftigen Sorte, sah das dann ein, sagte noch, ich solle in dem Brief auch das Einfahren von Brennholz vermerken und ich bekäme das grüne Kennzeichen.

So war es dann auch. Der geänderte Kfz Bescheid kam dann ruckzuck und damit keine Steuerzahlung mehr für den A55.

Also, evtl. auch mal prüfen, ob sowas auf einem Bescheid vermerkt ist.

Viele Grüße.

Gerd

Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 16:39
von Holderist
So,nun mal was anderes.

Hier bei mir in der entfernteren Nachbarschaft fährt jemand einen E 12. Ohne Anmeldung, mit verschiedenen Anhängern.

Den habe ich heute mal angesprochen, wie er das geregelt hat.

Also, Landwirtschaft hat er nicht. Allerdings ein paar Wiesen, auf denen er Heu usw.macht.

Beim Strassenverkehrsamt, es ist das gleiche wie das wo ich nachgefragt habe, haben sie ihm gesagt er soll mal Licht und Blinker dranmachen und gut ist es. Nichts mit TÜV und Anmelden und den ganzen Pipapo. Keine Steuern und nun der Hammer: Versichert hat er das Teil mit einem Mopedschild! Das muß reichen sagt er. Das Mopedschild hat er aber nicht angebaut. Führt vermutlich nur die Versicherungsbescheinigung mit sich.

Was haltet ihr denn davon?

Gruß Reiner

Verfasst: Fr 21. Aug 2009, 00:29
von Treckertroll
Er muß dem Versicherer für das Mopedkennzeichen ja 'irgendetwas' erzählt haben und dieser muß ja 'irgendwas' versichert haben.
Bin mal gespannt wie das in einem Schadensfall ausgeht.
Habe mich auch erkundigt. => TÜV-Gutachten => Zulassung. Wenn kein echter LOF vorliegt. Und LOF ist auch geregelt. Ein paar Wiesen für den Eigengebrauch reichen da nicht.

Treckertroll