Hallo zusammen,
für meinen A12 möchte ich mir einen 2-achs Anhänger zulegen. Evtl. eine schmale Ponykutsche, welche ich mit einer entsprechenden Deichsel hinter meinen Holder A12 ziehen möchte. Der A12 ist mit schwarzen Kennzeichen angemeldet und fährt max. 14 km/h schnell. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich an den Hänger ein schwarzes Folgekennzeichen machen kann? Ich möchte damit gelegentlich zu Treffen in unserer näheren Umgebung fahren, also möglichst preiswert davon kommen, ohne noch zusätzlich Steuern, Versicherung oder Tüv-Gebühren für den Hänger zahlen zu müssen.
Einen alten Führerschein Klasse 2 habe ich, also Hängerzug fahren müsste damit möglich sein.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Anhänger anmelden oder nicht?
Ich glaube das funktioniert so gar nicht. Bei schwarzem Schild muss meines Wissens der Hänger auch schwarz bekommen . D.h. nicht als Folgekennzeichen sondern als eigene Zulassung mit all dem was du gern umgehen würdest. Ich habe mich nämlich auch schon mit dem Thema befasst, bin aber zu keiner zufriedenstellenden Lösung gekommen.
Habe das ganze Thema vor einem Jahr durchgezogen mit einem alten Miststreuer (20 km/h):
Zugfahrzeug (A50) hat ebenfalls schwarzes Kennzeichen:
Aussage Zulassungsstelle (Kenne den Leiter TÜV und Zulassungstelle ) ist eindeutig gewesen:
- Wiederholkennzeichen mit schwarzer Nummer gibt es nicht.
Hänger ist separat mit Papieren zuzulassen, zu versichern und gem. ZGG zu
versteuern (Steuerfrei ggf. als Hobbyanhänger oder ..).
- der "Ponyhänger" braucht Papiere, also "Einzelabnahme" beim TÜV..
- Kannst höchstens den Hänger in der Zuladung reduzieren lassen, um Geld zu
sparen.
Die Kosten bringen dich aber nicht um:
ca. 100.-€ TÜV mit Mustergutachten für Zulassungsstelle
ca. 100.-€ Papiere und Nummernschild
Laufende Kosten pro Jahr:
ca. 20.- € für Versicherung
und dann ca. 5.60€ pro 100 kg/zGG.
und ca. 18€/Jahr für TÜV (umgelegt)
Aber damit hast Du dann Deine Ruhe. Kannst Dich frei bewegen ohne jede Einschränkung (Nutzung..) und Diskussionrunden mit den Behörden/Rennaufsicht, die z.T. übereifrig sind, weil .., und/oder sich mit der Materie nicht auskennen.
Zugfahrzeug (A50) hat ebenfalls schwarzes Kennzeichen:
Aussage Zulassungsstelle (Kenne den Leiter TÜV und Zulassungstelle ) ist eindeutig gewesen:
- Wiederholkennzeichen mit schwarzer Nummer gibt es nicht.
Hänger ist separat mit Papieren zuzulassen, zu versichern und gem. ZGG zu
versteuern (Steuerfrei ggf. als Hobbyanhänger oder ..).
- der "Ponyhänger" braucht Papiere, also "Einzelabnahme" beim TÜV..
- Kannst höchstens den Hänger in der Zuladung reduzieren lassen, um Geld zu
sparen.
Die Kosten bringen dich aber nicht um:
ca. 100.-€ TÜV mit Mustergutachten für Zulassungsstelle
ca. 100.-€ Papiere und Nummernschild
Laufende Kosten pro Jahr:
ca. 20.- € für Versicherung
und dann ca. 5.60€ pro 100 kg/zGG.
und ca. 18€/Jahr für TÜV (umgelegt)
Aber damit hast Du dann Deine Ruhe. Kannst Dich frei bewegen ohne jede Einschränkung (Nutzung..) und Diskussionrunden mit den Behörden/Rennaufsicht, die z.T. übereifrig sind, weil .., und/oder sich mit der Materie nicht auskennen.
Re: Anhänger anmelden oder nicht?
Hallo, beim Durchforsten der Beiträge bin ich hier hängengeblieben. Als Motorrad-Anhänger gibt es ein Folgekennzeichen. Der Hänger darf dann aber nicht an ein anderes Fahrzeug angehängt werden. Wäre doch ein Denkansatz. Aber es gibt dabei ein weitaus größeres Problem. Was ist, wenn etwas passiert?? Meine Versicherungen, die ich darauf angeschrieben habe, meinten, wenn es im Sinne der Landwirtschaft ist, dann dürfen Personen transportiert werden. Wie erkläre ich aber eine Ausfahrt anlässlich eines Geburtstags?? ff&px(fiel freude & pleibt xunt) URMEL
ff&px (fiel freude & pleib xunt)Urmel
Re: Anhänger anmelden oder nicht?
Dann muss Du Deinen Anhänger auch als Partyhänger zulassen und versichern. Und ggf. Füherschein Personenbeförderung abklären..
Der Transport von Personen auf der Ladefläche ist nur bei LOF NUtzung (Arbeiter mit auf's Feld /Wald nehmen oder von dort zurück erlaubt.).
Oder es einfach auf Dein Risiko mit allen Folgen riskieren.
Ein Einachse Motorradanhänger hinter einem Motorrad i.... .
Der Transport von Personen auf der Ladefläche ist nur bei LOF NUtzung (Arbeiter mit auf's Feld /Wald nehmen oder von dort zurück erlaubt.).
Oder es einfach auf Dein Risiko mit allen Folgen riskieren.
Ein Einachse Motorradanhänger hinter einem Motorrad i.... .
Re: Anhänger anmelden oder nicht?
Hallo,
jetzt gebe ich auch einmal meinen Senf dazu.
Also Schwarzes Nummerschild am Holder und ein Grünes Wiederholungskennzeichen geht. Ich war bei 2 Dienststellen und habe nachgefragt.
Aber nur zu LOF-Zwecken!!!
Sonst wird es teuer. Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug und ev. Fahren ohne Führerschein.
Ich habe ein 2 Achs Anhänger mit Wiederholungskennzeichen und fahre nur Holz damit.
Jetzt kommt der "graue Bereich". LOF ist nur bei angemeldeten Betrieben zulässig, nicht bei Privaten Leuten die Holz im Wald machen. Das wissen (zu Glück) die wenigsten Blau/Weißen. Bei einem Unfall, ....???????
Gruß HaSchDi
jetzt gebe ich auch einmal meinen Senf dazu.
Also Schwarzes Nummerschild am Holder und ein Grünes Wiederholungskennzeichen geht. Ich war bei 2 Dienststellen und habe nachgefragt.
Aber nur zu LOF-Zwecken!!!
Sonst wird es teuer. Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug und ev. Fahren ohne Führerschein.
Ich habe ein 2 Achs Anhänger mit Wiederholungskennzeichen und fahre nur Holz damit.
Jetzt kommt der "graue Bereich". LOF ist nur bei angemeldeten Betrieben zulässig, nicht bei Privaten Leuten die Holz im Wald machen. Das wissen (zu Glück) die wenigsten Blau/Weißen. Bei einem Unfall, ....???????
Gruß HaSchDi
Re: Anhänger anmelden oder nicht?
Das grüne Wiederholungskennzeichen sollte aber dann zu einem Fahrzeug gehören, was auch entsprechend LOF versichert und registriert ist. (ansonsten vergiss es, wenn es rumst).
Wiederholungkennzeichen kann vom Kennzeichen des Zugfahrzeuges abweichen, wenn man z.B. für den LOF Kumpel etwas zieht, oder mehrere Zugfahrzeuge hat.
Auch ein LOF-Fahrzeug kann ein schwarzes Kennzeichen habe, wenn der Eigner es will (Duale Nutzung) und die Kosten/Steuern zusätzlich zahlt. Dann geht wieder Kennzeichengleichheit, setzt aber vorauss, das Zugfahrzeug über LOF mit gemeldet ist.
Vorsicht mit dem Nachdrucken eines grünen Schildes passend zum Zugfahrzeug.
Das grüne Wiederholungskennzeichen garantiert eine bestehende Versicherung (Pflichtversicherungsgesetz) für den Anhänger über den LOF Betrieb (Bäuerliche Berufsgenossenschaft ....) und ...
Das ist kein grauer Bereich, nur weil die Trachtengruppe vielleicht keine Ahnung hat.
Die Versicherung schaut nur, ob bei ihnen ein Anhänger mit dem Kennzeichen versichert ist, wenn der Schaden durch den Hänger verursacht wurde. Wenn der Hänger nicht direkt schadenverusacher war, ....
Wiederholungkennzeichen kann vom Kennzeichen des Zugfahrzeuges abweichen, wenn man z.B. für den LOF Kumpel etwas zieht, oder mehrere Zugfahrzeuge hat.
Auch ein LOF-Fahrzeug kann ein schwarzes Kennzeichen habe, wenn der Eigner es will (Duale Nutzung) und die Kosten/Steuern zusätzlich zahlt. Dann geht wieder Kennzeichengleichheit, setzt aber vorauss, das Zugfahrzeug über LOF mit gemeldet ist.
Vorsicht mit dem Nachdrucken eines grünen Schildes passend zum Zugfahrzeug.
Das grüne Wiederholungskennzeichen garantiert eine bestehende Versicherung (Pflichtversicherungsgesetz) für den Anhänger über den LOF Betrieb (Bäuerliche Berufsgenossenschaft ....) und ...
Das ist kein grauer Bereich, nur weil die Trachtengruppe vielleicht keine Ahnung hat.
Die Versicherung schaut nur, ob bei ihnen ein Anhänger mit dem Kennzeichen versichert ist, wenn der Schaden durch den Hänger verursacht wurde. Wenn der Hänger nicht direkt schadenverusacher war, ....