Hallo,
ich habe in diversen Foren über die zulassungsfreie Benutzung für land- und forstwirtschafliche Zwecke gelesen. Ok, der Einachser muß für LoF-Zwecke nicht angmeldet werden. Aber braucht er alle 2 Jahre TÜV? Auf meiner grünen Ausnahmegenehmigung sind auf dem Deckblatt mehrere Stempel für eine nächste Anmeldung zur HU. Allerdings nur bis 1972 danach wurde kein TÜV mehr gemacht. Dazu kommt noch ein Stempel auf Seite 3 - Kfz stillgelegt am 31.12.1964
Wer weiß was?
Gruß Hans