Papiere
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- Registriert: So 7. Jan 2007, 17:40
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- Registriert: Fr 9. Dez 2005, 16:06
Hallo,
1. § 21 beim TÜV ablegen.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kraftfahrtbundesamt anfordern (14,-€ Kosten)
3. Vergleichsbrief besorgen ( Kopie eines Baugleichen ) oder Unterlagen bei Holder anfordern (sehr teuer)
4. Zulassungsstelle innerhalb 14 Tage ab Bescheinigung KBA
5. evtl. amtliche Erklärung über Verlußt des alten Briefes bei Zulassungsstelle abgeben. (nicht überall erforderlich)
6. Brief als Zweitschrift muss erteilt werden
Grüße Dieter
1. § 21 beim TÜV ablegen.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kraftfahrtbundesamt anfordern (14,-€ Kosten)
3. Vergleichsbrief besorgen ( Kopie eines Baugleichen ) oder Unterlagen bei Holder anfordern (sehr teuer)
4. Zulassungsstelle innerhalb 14 Tage ab Bescheinigung KBA
5. evtl. amtliche Erklärung über Verlußt des alten Briefes bei Zulassungsstelle abgeben. (nicht überall erforderlich)
6. Brief als Zweitschrift muss erteilt werden
Grüße Dieter